Elektronischer Rechtsverkehr
Bei dem Amtsgericht Simmern/Hunsrück ist es möglich, soweit dies nach den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, auf elektronischem Wege Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen und sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Den Verfahrensbeteiligten wird damit eine zeitgemäße Alternative zur Kommunikation mittels Briefpost oder Telefax geboten.
Bitte beachten Sie, dass eine in den Verfahren vor dem Amtsgericht Simmern/Hunsrück vorgeschriebene anwaltliche Vertretung auch bei der elektronischen Kommunikation weiterhin notwendig ist.
Für die elektronische Kommunikation mit dem Gericht wird grundsätzlich eine qualifizierte elektronische Signatur oder die Einreichung auf einem sicheren Übermittlungsweg (zum Beispiel dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach) benötigt.
Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr in Rheinland-Pfalz finden Sie unter
https://ejustice.rlp.de/de/ejustice/elektronischer-rechtsverkehr/.